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Für Ihren Steuerberater

Sie überlegen, Software bei uns bauen zu lassen, und müssen das gegenüber Steuerberater, Bank oder Mitgesellschaftern vertreten. Hier stehen die Antworten auf die Fragen, die dann kommen — auf einer Seite, zum Ausdrucken.

Was kostet das Projekt — und wann wird was fällig?

Vor dem Projekt: Lizenz-Check kostenfrei, Hospitationstag 800 € netto, Prototyp mit Projektbeschreibung ab 2.500 € netto. Beides wird bei Beauftragung voll auf den Projektpreis angerechnet.

Projektpreis: als Festpreis in der Projektbeschreibung, bevor unterschrieben wird. Wartung ist optional und wird separat vereinbart.

Welche Förderung kommt infrage?

In Sachsen vor allem der Digitalisierungszuschuss der SAB (aus EFRE-Mitteln): Heranführungsprojekt, Kleinstunternehmen: bis 60 % (max. 10.000 € förderfähige Ausgaben); Transformationsprojekt, Kleinst- und kleine Unternehmen: bis 50 % (max. 60.000 € förderfähige Ausgaben); Transformationsprojekt, mittlere Unternehmen: bis 35 % (max. 100.000 € förderfähige Ausgaben); +10 Prozentpunkte bei Tarifbindung. Daneben je nach Vorhaben andere Programme. Welches passt, steht in der Förderstrategie der Projektbeschreibung.

Stand 10.10.2026: Für Dresden und die übrigen Regionen der Übergangsregion gilt seit 17. Juli 2026 ein Antragsstopp beim Digitalisierungszuschuss. Anträge sind derzeit nur in Leipzig, im Landkreis Leipzig und in Nordsachsen möglich. Wir prüfen mit Ihnen andere Programme.

Mit Förderung liegt vor Projektbeginn eine Antragsphase von vier bis zwölf Wochen. Den Antrag stellen wir gemeinsam; über die Bewilligung entscheidet die Förderstelle.

Wie hoch ist der Eigenanteil?

Das hängt von Programm, Unternehmensgröße und Förderhöchstgrenze ab. Rechenbeispiel: Ein kleines Unternehmen bekommt beim Digitalisierungszuschuss bis 50 % auf höchstens 60.000 € förderfähige Ausgaben, also maximal 30.000 €. Bei einem 100.000-€-Projekt bleiben damit mindestens 70.000 € Eigenanteil. Die genaue Aufteilung steht in der Projektbeschreibung.

Was passiert, wenn die Förderung abgelehnt wird?

Prototyp und Projektbeschreibung bleiben beim Unternehmen. Es kann das Vorhaben ohne Förderung umsetzen, später neu beantragen, mit einem anderen Partner bauen oder es lassen.

Wem gehört die Software am Ende?

Dem Unternehmen: Quellcode, Daten und Server. Bei der Übergabe gibt es Quellcode, Server-Zugänge und Dokumentation. Keine Lizenzgebühren, keine Nutzergebühren. Die Software läuft auch ohne uns weiter; Wartung ist optional.

Und steuerlich?

Wie Projektkosten, Zuschuss und das Eigentum an der Software zu behandeln sind, beurteilen Sie als Steuerberater. Dieses Blatt liefert die Eckdaten; Rechnungen und Projektbeschreibung schicken wir Ihnen auf Wunsch direkt.

Prometheus Research · Trompeterstraße 5, 01069 Dresden · kontakt@prometheus-research.de · +49 (179) 1503336 · Förderangaben: Stand 10.10.2026

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