Digitalisierungszuschuss Sachsen: Was du vor dem Antrag wissen musst
Sächsische Betriebe können ihre Digitalisierung über den Digitalisierungszuschuss Sachsen (Digi-Z) fördern lassen — je nach Projektart und Unternehmensgröße mit bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Trotzdem verschenken viele Unternehmen diese Chance, weil sie die Formalitäten nicht kennen oder zu spät mit der Antragstellung beginnen. Dieser Artikel zeigt, worauf es ankommt.
Bin ich als sächsisches Unternehmen antragsberechtigt?
Das ist die erste Frage, die du klären solltest, bevor du Zeit in einen Antrag investierst.
Mitarbeiterzahl. Der Digi-Z richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Dabei wird in Vollzeitäquivalenten gerechnet, zwei Teilzeitkräfte zählen also nicht automatisch als zwei volle Stellen. Wichtig für die Wahl der richtigen Förderschiene: Der Digi-Z unterscheidet zwischen Heranführungsprojekten für Kleinstunternehmen und Transformationsprojekten für Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen.
Branchenzugehörigkeit. Deine Branche wird über den Wirtschaftszweig-Code ermittelt, den du auf deinem Handelsregisterauszug oder deinen Steuerunterlagen findest. Manche Programme schließen einzelne Branchen oder freie Berufe aus, das solltest du vor der Antragstellung mit der Sächsischen Aufbaubank klären.
Gründungsdatum. Manche Förderprogramme setzen ein Mindestalter des Unternehmens voraus. Welche Nachweise du dafür brauchst, steht in der jeweiligen Förderrichtlinie.
Der Digitalisierungszuschuss Sachsen (Digi-Z) im Detail
Der Digi-Z läuft über die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 5. Oktober 2022, deren Fortgeltung zuletzt mit Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2025 bestätigt wurde. Umgesetzt wird das Programm durch die Sächsische Aufbaubank.
Die wichtigsten Eckpunkte:
- Förderquote bis zu 60 Prozent bei Heranführungsprojekten (Kleinstunternehmen, erstes Digitalisierungsprojekt), bis zu 50 Prozent bei Transformationsprojekten von Kleinst- und Kleinunternehmen, bis zu 35 Prozent bei mittleren Unternehmen.
- Bonus von 10 Prozentpunkten, wenn das Unternehmen während der Projektlaufzeit tarifgebunden ist oder tarifgleiche Vergütung zahlt.
- Zuwendungsfähige Ausgaben: mindestens 5.000 Euro, gedeckelt auf 10.000 Euro (Heranführung), 60.000 Euro (Transformation Kleinst-/Kleinunternehmen) bzw. 100.000 Euro (Transformation mittlere Unternehmen).
- Durchführungszeitraum bis zu 12 Monate.
- Das Programm gehört zur EFRE-Förderperiode 2021 bis 2027.
Damit ist der Digi-Z aktuell die zentrale Anlaufstelle für sächsische Betriebe. Die früheren Bundesprogramme Digital Jetzt und go-digital sind ausgelaufen. Wer heute nach diesen Begriffen sucht, landet bei Programmen, die keine neuen Anträge mehr annehmen. Eine ausführliche Übersicht zum Programm findest du auf unserer Seite zum Digitalisierungszuschuss Sachsen.
Warum Sachsen beim Digitalisierungsgrad noch aufholt
Nach dem IW-Kurzbericht vom Januar 2025 ist die Digitalisierungslücke zwischen Ost und West messbar. Während der Digitalisierungsindex im Süden Deutschlands zwischen 2020 und 2024 um gut 22 Prozent stieg, legte die Ost-Gruppe im gleichen Zeitraum nur um etwa 7 Prozent zu. Das heißt nicht, dass sächsische Betriebe weniger leistungsfähig arbeiten, sondern dass viele von ihnen noch keine passende Software für ihre Prozesse gefunden haben. Genau hier soll die Förderung ansetzen.
Die häufigsten Fallstricke bei der Antragstellung
Erst der Antrag, dann der Auftrag. Wer mit einem Vorhaben beginnt, bevor der Antrag bei der SAB eingegangen ist, verliert den Anspruch auf die Förderung. Als Beginn zählt dabei schon der Abschluss eines verbindlichen Vertrags, nicht erst der erste Arbeitstag am Projekt. Die gute Nachricht: Auf den Bewilligungsbescheid musst du nicht warten. Sobald die Eingangsbestätigung zu deinem Antrag vorliegt, darfst du starten — allerdings auf eigenes Risiko, denn ob die Förderung bewilligt wird, steht dann noch nicht fest. Plane die Antragstellung deshalb von Anfang an mit ein.
Die De-minimis-Grenze. Der Digi-Z läuft als De-minimis-Beihilfe. Innerhalb von drei Jahren darf die Summe aller De-minimis-Beihilfen für ein Unternehmen 300.000 Euro nicht überschreiten. Seit Anfang 2026 werden diese Beihilfen in einem zentralen Register erfasst, wer mehrere Programme kombiniert, sollte diesen Höchstbetrag im Blick behalten.
Das Kumulierungsverbot. Dieselbe Maßnahme darf in der Regel nicht gleichzeitig aus mehreren öffentlichen Fördertöpfen finanziert werden. Wer mehrere Programme nutzen will, muss vorher festlegen, welches Programm welchen Projektteil abdeckt.
Nachweispflichten. Viele Programme verlangen, dass du die Leistung zunächst vollständig aus eigener Tasche bezahlst und den Zuschuss erst danach erstattet bekommst. Rechnungen, Kontoauszüge und Verwendungsnachweise solltest du von Anfang an sorgfältig ablegen, ebenso die Fristen für Abschluss und Nachweis der Maßnahme.
Vorsicht bei unseriösen Anbietern. Nicht jeder Treffer bei einer Suchmaschine führt zur offiziellen Seite der Sächsischen Aufbaubank. Prüfe im Impressum, mit wem du es zu tun hast, bevor du Unterlagen hochlädst.
Wie Prometheus dabei hilft
Wir verstehen nicht nur die Technik, sondern auch die Bürokratie dahinter. Bevor du in ein Projekt investierst, schauen wir uns an, was dein Betrieb wirklich braucht, und ob sich die Investition über den Digi-Z fördern lässt. Wir unterstützen aktiv bei der Antragstellung, damit Fördergeld und Individuallösung zusammenpassen.
Wenn du wissen willst, ob der Digitalisierungszuschuss Sachsen für dein Vorhaben passt, schreib uns.
Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte.